Bildungsförderung

NÖ Bildungsförderung, WAFF, AMS

Förderungen handschriftlich als Notiz geschrieben neben ein paar Euro Münzen.

Es ist möglich, eine NÖ Bildungsförderung, eine WAFF Förderung oder auch sogenannte Bildungschecks durch Bund und Länder für die Absolvierung Ihrer Fernstudien bei SITYA zu erhalten.

Sollten Sie arbeitslos sein, ist der erste Weg, das Weiterbildungsgeld über die AMS Bildungskarenz anzustreben. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zu AMS Bildungskarenz unter folgendem Link.

Grundsätzlich wird immer aus unternehmerischer Sicht gefördert.

Möchten Sie sich als Schüler oder Schülerin mit unseren Ausbildungen später im Energetiker-Gewerbe selbstständig machen, gibt es diverse Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen und vorab beispielsweise Rechnungen zu sammeln, welche Sie später im Rahmen der selbstständigen Erwerbstätigkeit steuerlich absetzen können.

Alle weiteren Informationen zu Förderungen entnehmen Sie bitte aus den nun angeführten Inhalten. 

Wir bitten höflich um Verständnis, dass die Organisation von Förderanträgen abseits des AMS, unsere Schüler und Schülerinnen selbstständig übernehmen. Treten Sie bitte mit der jeweiligen Förderstelle in Kontakt.

Allgemeine AMS Förderung


Sprechen Sie am besten persönlich mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über die Möglichkeiten einer Förderung. Die Ausbildungsfinanzierung durch das AMS hängt immer von Ihren durch das Fernstudium entstehenden Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ab.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Für gering qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen können Arbeitgeber(!) vom AMS eine Beihilfe für Weiterbildungskosten in Höhe von 50 Prozent der Kurskosten erhalten. Die Ausbildung muss mindesten 24 Kurstunden umfassen und bildungsrelevante Kriterien aufweisen.

Unternehmensgründerprogramm
Das AMS unterstützt Arbeitssuchende bei der Unternehmensgründung. Gefördert werden existenzfähige, neu gegründete Betriebe. Etwaige Ausbildungskosten werden bei Inanspruchnahme des Unternehmensgründerprogramms von der AMS getragen.

Bildungskarenz


Im Vorfeld suchen Sie eine passende Ausbildung, welche das AMS akzeptiert, insbesondere ein Fernstudium von SITYA.
Sie lassen sich von Ihrem Arbeitgeber für maximal 1 Jahr freistellen, hierfür benötigen Sie die dessen Einwilligung. Das Arbeitsverhältnis wird nicht aufgelöst.

Ablauf Bildungskarenz buchen 

  • Nach Ihrer Bildungskarenz Anfrage senden wir Ihnen Ihr persönliches Angebot und den Ausbildungsplan inkl. Einheiten zur Vorlage bei der jeweiligen AMS Stelle. 
  • Ihr AMS Berater benötigt danach eine Anmeldebestätigung. Hierzu buchen Sie bitte Ihren Wunschkurs über unser Anmeldeformular.
  • Sobald Sie dem AMS die Anmeldebestätigung übermittelt haben, dauert es bis zu 3 Wochen, bis Sie die Bildungskarenz Zusage erhalten.

 

Checkliste

  • Arbeitgeber freistellen lassen
  • Angebot und Ausbildungsplan einholen und AMS vorlegen (Einheiten geklärt)
  • Kurs buchen und Anmeldebestätigung vorlegen
  • Bis zu 3 Wochen warten bis zur Zusage der Bildungskarenz
  • AMS Kunden erhalten ein verlängertes Rücktrittsrecht bis zur Förderzusage

Während des Zeitraums der Bildungskarenz erhalten Sie das Arbeitslosengeld in Form von Weiterbildungsgeld vom AMS gefördert. Es erfolgt keine Erstattung von Ausbildungskosten.

Hinweise

  • Sie erhalten Ihr Weiterbildungsentgelt in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes
  • Der tägliche Mindestsatz beträgt 14,53 €
  • In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Der Urlaubsanspruch wird aliquot gekürzt.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle, in der auch das Weiterbildungsvorhaben erläutert werden muss.
  • Max. Dazuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 € (Stand 2023)
  • Einkünfte durch Ausbildung darf 1.5-fache der Geringfügigkeitsgrenze NICHT übersteigen
  • Weiterbildungsgeld frühestens ab dem Tag der Antragstellung.

Gerne stellen wir Ihnen zur Vorlage beim AMS ein Angebot aus, welches den genauen Studienzeitraum und dessen Unterrichtseinheiten beinhaltet.
Jetzt Bildungskarenz Angebot einfordern!

Bildungsteilzeit


Die Bildungsteilzeit sieht eine Reduzierung des Arbeitsumfanges zwischen 25 und 50 Prozent vor und kann über einen Zeitraum zwischen 4 und 24 Monaten erfolgen. Das Arbeitsverhältnis wird nicht aufgelöst und Sie haben mehr Zeit, sich Ihrer Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung zu widmen.

Die Kosten des Fernstudiums werden nicht erstattet, Sie erhalten jedoch vom AMS Bildungsteilzeitgeld. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt 76 Cent pro täglich reduzierter Arbeitsstunde.
  • Diese kann ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
  • Hierbei bleibt das Dienstverhältnis aufrecht und es erfolgt nebenbei eine Weiteranstellung auf Teilzeitbasis.
  • Details wie die Anzahl der Wochenstunden sowie die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme müssen schriftlich vereinbart werden.
  • Dienstnehmer haben in dieser Zeit, sofern sie alle Voraussetzungen hierfür erfüllen, Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld.
  • Kombi Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld
  • Grundsätzlich möglich

Voraussetzungen

  • Zeitraum von 4 Jahren beginnend an dem Tag, an dem erstmals eine der beiden Leistungen (Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeit-Geld) bezogen wurden.
  • Innerhalb der 4 Jahre kann man Bildungskarenz und Bildungsteilzeit kombinieren.
  • Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld zu Beginn des 4 Jahres-Zeitraumes.
  • Innerhalb der 4 Jahre erhält man entweder max. 12 Monate Weiterbildungsgeld oder max. 24 Monate Bildungsteilzeitgeld.
  • Bei einer Kombination beider Leistungen innerhalb der 4 Jahre kommt es zu einer Anrechnung.
  • Anrechnung: Dabei entspricht 1 Tag Weiterbildungsgeld 2 Tagen Bildungsteilzeitgeld.
  • Man kann bei demselben Unternehmen nur einmal zwischen den Varianten wechseln.
  • Man kann bei demselben Arbeitgeber nicht von einer Bildungskarenz auf eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge wechseln
Lernaufwand
  • Normalarbeitszeit für mind. 6 Monate muss gegeben sein (unmittelbar davor)
  • Mindestens Bildungsaufwand von 10 Std. pro Woche
  • Zuverdienst nur in Geringfügigkeit
  • Bei Ausbildung das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (z.B. Krankenpflegeschule)

Förderung einzelner Bundesländer (Wien WAFF)


Niederösterreich – NÖ Bildungsförderung
Berufliche Bildungsmaßnahmen werden von Land NÖ gefördert, wenn die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dient.
Weitere Details finden Sie hier.

Wien – Wiener ArbeiternehmerInnen Förderungsfonds (WAFF)
Das Land Wien bietet verschiedene Varianten der Ausbildungsförderung.
Informationen finden Sie hier.

Steiermark – Bildungsscheck für Beschäftige 50+
Beschäftigte ab 50 Jahren werden bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Die Förderung beträgt 50% der Kursgebühr und maximal 500 Euro. Gefördert werden Kurse, deren Inhalte im aktuellen Beruf zur Anwendung gelangen oder die eine berufliche Veränderung ermöglichen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
GrazerInnen mit geringem Einkommen können für Fort- und Weiterbildungen eine Förderung von bis zu 1.000,- Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme eine tatsächliche Qualifikation für die Arbeitssuche oder den aktuellen Berufsalltag darstellt.
Mehr erfahren Sie hier.

Tirol – Bildungsgeld-update
Die Maßnahme zur beruflichen Qualifikation fördert Aus- und Weiterbildungen. Die Kosten der Bildungsmaßnahme werden zu 30 % (max. 500,- Euro) erstattet.
Hier erfahren Sie mehr. Download Broschüre update - Das Tiroler Bildungsgeld

Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss
Gefördert werden Maßnahmen für Menschen, die sich im derzeitigen Beruf weiterbilden möchten sowie diejenigen, die einen Berufswechsel anstreben. Der Qualifikationsförderungszuschuss bezuschusst nur Maßnahmen, deren Zuständigkeit nicht anderer Förderstellen, zum Beispiel dem AMS, obliegt.
Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Um Arbeitsplätze in Kärnten abzusichern, bietet das Land Bildungsförderungen an. Berufsspezifische Qualifikationen bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger werden gefördert, wenn diese nachhaltigen Nutzen für den Beruf haben.
Zur Arbeitnehmerförderung können Sie sich hier informieren.

Vorarlberg – Bildungszuschüsse
Verschiedenste Bildungszuschüsse erhalten Einwohner des Landes Vorarlberg. Die Modelle unterscheiden sich nach Art der Ausbildung und den Voraussetzungen des Antragsstellers/der Antragsstellerin.
Näheres finden Sie hier zum Nachlesen.

Bildungskosten steuerlich absetzen


Steht Ihr Fernstudium in Zusammenhang mit Ihrem Beruf, so ist dieses als „Werbungskosten“ steuerlich absetzbar. Die Absetzbarkeit gilt, wenn Sie das Studium zu Fortbildung / Ausbildung in einem verwandten Beruf oder zu Umschulungszwecken benötigen.

Genaueres hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Gründerservice des WKO


Das Gründerservice der Wirtschaftskammern bietet Finanzierungs- und Förderangebote für Unternehmensgründer.
Hier können Sie sich informieren.

Förderdatenbank


Einen genauen Überblick über alle Modelle können Sie sich in der Förderdatenbank der Bundesregierung verschaffen.

Förderungen Deutschland


Auch SITYA TeilnehmerInnen aus Deutschland haben die Möglichkeit, Förderungen für ihr Fernstudium in Anspruch zu nehmen, wie z. B.:

  • Aufstiegs-BAföG
  • Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
  • Weiterbildungsstipendium
  • Bildungscheck NRW LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V.
  • Europäischer Sozialfonds (ESF)

Kostenlose Studienberatung

Allgemeine Anfragen

Sie haben Fragen zu SITYA Fernstudien und Ihren persönlichen Vorteilen?
Gerne beraten wir Sie persönlich! 

Kostenlose Beratung
Mo-Fr 9-13 Uhr
Rückrufservice 17-21 Uhr
SITYA Kundenbetreuerin freut sich auf die Kontaktaufnahme eines Kunden.

Bildungskarenz Anfragen

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